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ausgebildetes
Personal und
die richtige Sicherheitsausrüstung.
Gerade der Einsatz der Motorsäge in Verbindung mit der
Seilklettertechnik ist von den Berufgenossenschaften an
strenge Vorgaben gebunden.
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Für eine Zulassung verlangt die Berufsgenossenschaft neben der fachlichen
Eignung (z.B. Ausbildung zum Forstwirt), eine erfolgreiche Teilnahme an zwei speziellen Seilkletterkursen bei einer anerkannten Baumkletterschule, sowie
Nachweis
eines Erste-Hilfe-Kurses und
eine arbeitsmedizinische Untersuchung, bei der unter anderem die Höhentauglichkeit geprüft wird.
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